für den Master-Studiengang Architekturvermittlung an der Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus.

   
  Das Praktikum soll vertiefte Einblicke in Möglichkeiten beruflicher Praxis im Bereich der Architekturvermittlung ermöglichen.
   
 

Die Studien- und Prüfungsordnung für den Master-Studiengang Architekturvermittlung fordert eine Praktikumsdauer von mindestens acht Wochen oder 320 Stunden Dauer. Das Praktikum ist obligatorischer Bestandteil des Studiums und kann weder verkürzt noch erlassen werden. Das Praktikum sollte in der Regel am Stück absolviert werden. Eine Zerlegung in zwei Teilpraktika von jeweils mindestens vier Wochen Dauer ist in Ausnahmefällen ebenfalls möglich. Praktika von einer Dauer unter vier Wochen werden grundsätzlich nicht anerkannt.
Das Praktikum muss in einer Institution oder in einem Büro oder in freier Arbeitsgemeinschaft im Rahmen eines Projektes abgeleistet werden, die einen klaren Bezug zu Aufgaben der Architekturvermittlung aufweisen. Da es hierfür keine klare definitorische Abgrenzung gibt, ist im Zweifelsfall der Mentor/die Mentorin zu befragen.

   
 

Die Praktikantin/der Praktikant sucht sich ihre bzw. seine Praktikumsstelle selbst. Sie bzw. er kann zur Orientierung über mögliche Praktikumsplatzanbieter allerdings auf die Sammlung der Praktikumsberichte zurückgreifen, die vom Studiengang öffentlich zugänglich geführt und kontinuierlich fortgeschrieben wird.

   
  Die Praktikantin bzw. der Praktikant erstellt während des Praktikums und im Anschluss daran einen ausführlichen schriftlichen Praktikumsbericht von mindestens 20.000 Zeichen Länge. Der Bericht beschreibt die institutionellen und organisatorischen Rahmenbedingungen sowie die Inhalte der Praktikumstätigkeit in einer Weise, die zukünftigen Praktikantinnen bzw. Praktikanten einen Einblick in die Tätigkeit verschafft und reflektiert über die gewonnenen Lernerfahrungen in kritischer Weise. Er enthält alle wichtigen Informationen über den Praktikumsanbieter wie Anschrift, Ansprechpartner etc. Der Bericht wird dem Mentor/der Mentorin vorgelegt und von dieser/diesem anerkannt und danach der vom Studiengang geführten Praktikumsberichtssammlung hinzugefügt.
   
  Die Praktikantin bzw. der Praktikant berichtet nach Abschluss ihres bzw. seines Praktikums über das Praktikum in einem mündlichen Vortrag von ca. 45 Minuten Dauer im Rahmen eines regelmäßig veranstalteten Praktikumskolloquiums vor Lehrenden und Kommilitonen des Studiengangs Architekturvermittlung.
   
  Von den Praktikumsanbietern sind Bescheinigungen ausstellen zu lassen, aus denen eindeutig Art und Dauer der Tätigkeit zu ersehen sind. Urlaub, Krankheit und andere Fehltage während des Praktikums werden nicht auf dessen Dauer angerechnet. Die Dauer ist daher als Nettostundenzahl zu vermerken und vom Praktikumsbetreuer durch Unterschrift zu bestätigen.

Die Fakultät entscheidet auf der Grundlage der vorgelegten Praktikumsbescheinigung, des Praktikumsberichts und des absolvierten Kolloquiumsvortrags, ob die Tätigkeit dieser Ordnung entspricht und als Praktikum anerkannt wird. Sie kann zusätzliche Praktikumszeit vorschreiben, wenn aus den eingereichten Unterlagen hervorgeht, dass einzelne Abschnitte des Praktikums nicht den fachlichen Zielsetzungen entsprechen.

Die nach der Anerkennung der Praktika von der Fakultät ausgestellte Praktikumsbescheinigung ist spätestens bei der Anmeldung zur Master-Arbeit vorzulegen.
   
  Studierende können ihr Praktikum in ausländischen Institutionen ableisten, sofern die dort zu erlangenden Kenntnisse dem Ausbildungsziel und -inhalt entsprechen und die Voraussetzungen nach Punkt 2 vorliegen und nachgewiesen werden.
   
  In Zweifelsfällen entscheidet die Prüfungskommission über die Anwendung bzw. Auslegung dieser Ordnung.